Dienstag, 1. Juli 2008

bürokratiemathematik.

mit buchstaben komme ich ja soweit ganz gut klar, aber im umgang mit zahlen hapert es bei mir. was die mathematische abteilung meines gehirns betrifft, muss irgendjemand bei mir die baupläne durcheinandergebracht haben: "ich hab's nicht so mit zahlen" ist zwischen dem mann und mir mittlerweile ein geflügeltes wort und er grinst jedes mal, wenn ich dieses argument nutze um auch die einfachsten rechenaufgaben auf seinen kalkulativ deutlich höher begabten kopf abzuwälzen. er die zahlen, ich die buchstaben, so funktioniert die organisatorische arbeitsteilung bei uns ganz gut.

dass es an der uni offensichtlich mindestens eine komplette administrationsabteilung gibt, die es noch viel weniger "mit zahlen" hat als ich, kann mir da ja nur sympathisch sein.

die buchstaben, mit denen ich mich aktuell beschäftige, befinden sich auf dem antragsformular auf gewährung eines urlaubssemesters, das ich aus gründen der nachwuchsversorgung im winter einlegen werde. das formular ist hübsch übersichtlich und herrlich unkompliziert. sich beurlauben lassen ist wirklich kein großer act; man braucht dafür nur das ausgefüllte stück papier und eine kopie der seite des mutterpasses, auf der der errechnete geburtstermin angegeben ist.

schon ganz zu beginn der schwangerschaft hab ich mich damit beschäftigt und erwog, mich bereits für das sommersemester beurlauben zu lassen. dies aber, so teilte man mir freundlich mit, sei nicht möglich, weil ich mich nur für das semester beurlauben lassen könne, innerhalb dessen der geburtstermin liegt. semesterbeginn für das wintersemester ist am 30. 9.; das kind soll so grob irgendwann danach im herbst kommen. beurlaubung funktioniert also erst ab wintersemester. auch kein thema, so ein bisschen studieren geht ja schwanger schon noch.

letzte woche beantragte ich dann also ordnungsgemäß eine beurlaubung für das wintersemester. heute ein anruf: das geht so nicht, weil der geburtstermin nicht in der vorlesungszeit liegt. die beginnt am 20. oktober und unser kind soll dummerweise genau in der grauzone zwischen semester- und vorlesungsbeginn geboren werden.
aber welches datum gilt denn nun? semester- oder vorlesungsbeginn? "also grundsätzlich", lautete die antwort der sachbearbeiterin, "können sie sich für das semester beurlauben lassen, in dem das kind kommt. aber wenn der termin innerhalb dieses semesters außerhalb der vorlesungszeit liegt [d.h. also in der besagten 20-tägigen grauzone], dann geht es nicht".

und jetzt? dem kind gut zureden, dass es bitte frühestens am 20. oktober kommen soll?

nee, ließ sich auch so klären: bis vorlesungsbeginn muss ich die geburtsurkunde des kindes vorgezeigt haben. dann akzeptieren sie auch ein grauzonenkind als ausreichenden grund für eine beurlaubung.

[wenn ich böse wäre, könnte ich ja jetzt behaupten, das sei einer von den fiesen tricks, mit denen die uni die erhebung ihrer verwaltungs- und zum teil auch studiengebühren rechtfertigt: der hohe "personelle aufwand" den 20714 studenten angeblich so produzieren. für den fall, dass die studenten ihr soll an verwaltungsaufwand mal nicht erfüllen sollten, sorgt die uni dann mit sowas eben selbst dafür, dass ihren sekretariatsdamen nicht langweilig wird: meine sachbearbeiterin muss mir hinterhertelefonieren, mir was erklären, nochmal bei einer kollegin genau nachfragen, dann eine frist verlängern, den antrag abheften. sie muss ihn, wenn ich dann mit der geburtsurkunde unseres kindes ankomme, wieder hervorkramen, das dokument dazuheften und dann grünes licht für mein urlaubssemester geben. und das alles, weil irgendwer vielleicht absichtlich für eine fristenunklarheit gesorgt hat. oder es möglicherweise auch einfach nicht so mit zahlen hat.]